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   OVG Thüringen, 18.11.2004 - 2 EO 1329/04   

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https://dejure.org/2004,7413
OVG Thüringen, 18.11.2004 - 2 EO 1329/04 (https://dejure.org/2004,7413)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18.11.2004 - 2 EO 1329/04 (https://dejure.org/2004,7413)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18. November 2004 - 2 EO 1329/04 (https://dejure.org/2004,7413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für eine angemessene Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Erfolgsaussichten des Beschwerdeantrags als Maßstab; Erfolgsaussichten eines Antrags auf Verweisung eines Rechtsstreits an die Vergabekammer; Voraussetzungen für die Annahme ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verweisung an Vergabekammer bei Anteilsverkauf "Kreiskrankenhaus”

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 235
  • NZBau 2005, 166
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08

    Zuständigkeit des Vergabesenats

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession,

    27 Im Ergebnis entspricht dies der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die ebenfalls davon ausgeht, dass für eine Verweisung eines Rechtsstreits an die Vergabekammern keine Rechtsgrundlage besteht und insbesondere § 17a GVG nicht entsprechend anzuwenden ist (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 18. November 2004 - 2 EO 1329/04 -, NVwZ 2005, 235; NdsOVG, Beschl. v. 11. Juni 2010 - 11 ME 583/09 -, GewArch 2011, 44; VG Köln, Beschl. v. 29. August 2008 - 7 L 1205/08 -, juris Rn. 27; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, Anh § 41 Rn. 16; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 17 Rn. 6; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, Vorbemerkungen zu §§ 17-17b Rn. 11 a. E.; a. A. VG Gera, Beschl. v. 16. September 2004 - 2 E 1223/04.Ge -, juris Rn. 8 ff.).

    Sollten diese ihre Zuständigkeit verneinen und das Oberlandesgericht diese Auffassung teilen, wäre der Rechtsstreit in Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 18. November 2004 a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - L 16 B 127/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    In diesem Zusammenhang brauchte es keiner Entscheidung des Senates, ob - wie vom Sozialgericht unterstellt - eine Verweisung an eine Vergabekammer überhaupt nach § 17a Abs. 2 Satz 2 GVG zulässig ist (offenbar bejahend: KG Berlin v 21.11.2002 - KartVerg 7/02 - NZBau 2004, 345; zu Recht wohl verneinend: Hinweisbeschluss OLG Karlsruhe v 19.11.2007 - 17 Verg 11/07 - juris.de; OVG Thüringen v 18.11.2004 - 2 EO 1329/04 - NVwZ 2005, 235; OLG Celle v 04.05.2001 - 13 Verg 5/00 - OLGR Celle 2001, 299).
  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 12 C 19.621

    Rechtsweg für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rettungsdienstwesen

    Der Rechtsstreit wäre dann in Anwendung von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. SächsOVG, a.a.O.; ThürOVG, B.v. 8.11.2004 - 2 EO 1329/04 - NVwZ 2005, 235).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

    Sollte die Auffassung der Antragsgegnerinnen zutreffen, es handele sich bei ihnen nicht um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, ihre Entscheidung betreffe keinen Lieferauftrag im Sinne des § 99 Abs. 2 GWB oder für die Überprüfung der Vergabeentscheidung sei nach § 51 SGG, § 130a Abs. 9 SGB V allein die Sozialgerichtsbarkeit berufen, hätte der Senat den Beschluss der Vergabekammer aufzuheben, den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen sowie die Sache möglicherweise (insoweit streitig, vgl. OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 einerseits; OVG Thüringen NZBau 2005, 166, KG NZBau 2004, 345 andererseits) an das zuständige Sozialgericht zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07

    Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen

    Die Verweisung hätte zwar entweder an das Landgericht Düsseldorf - Zivilkammer - erfolgen können mit der Folge, dass dem Antragsteller - möglicherweise gegen seinen Willen - ein neuer zweistufiger Rechtszug eröffnet worden wäre (so KG, Beschl. v. 21.11.2002, KartVerg 7/02, NZBau 2004, 345 - zur Verweisung eines Nachprüfungsverfahrens, mit dem sich ein Unternehmen gegen eine vom Auftraggeber verhängte Auftragssperre wendet, von der Vergabekammer an das Landgericht nach § 87 Abs. 1 GWB; differenzierend: OVG Weimar, NZBau 2005, 166: zur unzulässigen Verweisung vom Verwaltungsgericht an die Vergabekammer und für zulässig erachteten Verweisung des Beschwerdesenats an die Verwaltungsgerichte) oder es hätte zumindest eine Verweisung an das Oberlandesgericht Düsseldorf, den 27. Zivilsenat, der mit dem Vergabesenat personenidentisch ist, erfolgen müssen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 50/07

    Sind AOKs öffentliche Auftraggeber?

  • VG Leipzig, 06.09.2005 - 5 K 1069/05

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 49/07

    Sind Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • VG Leipzig, 06.09.2005 - 5 K 1018/05

    Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • VG Aachen, 03.11.2006 - 9 K 3236/04

    Stadt Aachen darf sich weiterhin um "Blaue Tonne" sorgen

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 45/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

  • VG Frankfurt/Oder, 20.02.2009 - 4 L 186/08

    Öffentlich-rechtliche Verträge zur Übertragung des Rettungsdienstes;

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